Hilfeleistungen in Steuersachen nach §6 StBerG

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Wir bieten Ihnen im Rahmen des §6 StBerG Hilfe zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten: die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind sowie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.